Allgemeine
Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN „FORSTHAUS GRÜNA“
BANKETT / KONFERENZ / HOTEL – STAND JANUAR 2023
1. GELTUNGSBEREICH
- Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für Verträge, die mit dem Hotel & Restaurant Forsthaus Grüna abgeschlossen werden, über die mietweise Überlassung von Bankett- oder Seminarräumen sowie Hotelzimmern und allen zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen durch das Hotel & Restaurant Forsthaus Grüna an den Kunden, sofern sie die Merkmale der AGB-Bestimmungen erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Kunde im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der jeweilige Vertragspartner des Hotels.
2. TERMIN/VERTRAGSABSCHLUSS/-PARTNER
- Bei unverbindlichen Reservierungsanfragen geben wir Ihnen eine Option von 14 Tagen. In dieser Zeit halten wir für Sie die besprochenen Räumlichkeiten frei. Innerhalb dieser Optionszeit teilen Sie uns bitte schriftlich mit, dass Sie aus dieser unverbindlichen Voranfrage eine verbindliche Reservierung vornehmen möchten oder Abstand nehmen.
- Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (schriftliche Bestätigung) des Restaurants an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.
- Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst, bzw. wird von Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
- Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
- Nachrichten, Post oder Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt.
- Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder in der Garage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Hotels besteht nicht.
- Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge oder deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.
- Jegliche Änderungen der Reservierung sind schriftlich anzuzeigen.
3. POLITISCHE VERANSTALTUNGEN
- Politische Veranstaltungen jeglicher Art sind als solche, am Tag der Bestellung anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, ob die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden. Wenn dies nicht geschieht, behalten wir uns vor, derartige Veranstaltungen auch am Tag der Durchführung zu stornieren!
4. GASTRONOMISCHE & SONSTIGE LEISTUNGEN
- Sämtliche Vereinbarungen werden schriftlich
- Sie erhalten von uns ein Kostenangebot welches zu gegebener Zeit gemeinsam konkretisiert & schriftlich fixiert wird.
- Änderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
5. PREISE
- Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten, bzw. üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro(€) & schließen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden. (Kostensteigerungen, insbesondere Steigerungen von Lebensmittel– oder Personalpreise) Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung über die 4 Monate hinaus, erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%. Der Gast wird darüber rechtzeitig schriftlich informiert.
- Ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, so werden die Preise entsprechend angepasst.
- Das Hotel ist berechtigt jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber der Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn in Rechnung stellen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren Schaden nachweist.
- Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunden nachträglich eine Minderung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
- Werden nach Zustandekommen eines Vertrages Umstände erkannt, welche die Kreditwürdigkeit des Veranstalters / Bestellers nach Dafürhalten des Hotels zweifelhaft erscheinen lassen, so ist das Hotel berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistungen die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen.
- Vereinbarte und geleistete Anzahlung sind nicht rückerstattbar.
- Sollte das Hotel im Falle eines Stornos die bestellten Zimmer oder Veranstaltungsräume weiterverkaufen können, werden solcherlei Anzahlungen erstattet oder nicht berechnet.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Die gastronomischen Leistungen sind am Abend der Veranstaltung oder am Tag danach zu zahlen.
- Dabei bitten wir um Barzahlung oder Zahlung mit der EC–Karte am Tag der Leistungserbringung!
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort & ohne Abzug ab Zugang der Rechnung zahlbar.
- Das Hotel ist berechtigt aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und die unverzügliche Zahlung zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kostenentstanden seien, steht dem Kunden frei.
- Dem Hotel steht es frei, für jede Mahnung nach Verzugseintritt Mahnkosten geltend zu machen.
- Alle Kosten im Rahmen des Inkassos trägt der Veranstalter, der Vermittler oder Organisator.
7. STORNIERUNGEN DES KUNDEN (ABBESTELLUNG)
- Eine kostenfreie Stornierung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei der Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zur kostenfreien Stornierung des Vertrages schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
- Das Stornierungsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht auf Stornierung schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
- Bei einer Stornierung des Vertrages nach der schriftlich vereinbarten Frist zur kostenfreien Stornierung gelten die beigefügten Sie sind Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen. Der Abzug ersparter Aufwendungen berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Stornierungen in nachweislich, besonderen Fällen (schwere Krankheit/Todesfall) sind kostenfrei möglich! Bitte ziehen Sie den Abschluss einer Privatfeier-Storno-Versicherung in Betracht. Wurden für die gastronomischen Leistungen noch keine konkreten Vereinbarungen getroffen, so werden vergleichbare Veranstaltungsangebote als Kostengröße zugrunde gelegt. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall in voller Höhe zu zahlen.
STORNIERUNGEN BANKETT
- Stornierungen sind so schnell als möglich anzuzeigen. Dabei können Stornierungen, die gastronomische Leistungen betreffen zu folgenden Rücktrittskosten storniert werden
- bis 24 Wochen vor Veranstaltungsdatum kostenfrei
- 23 bis 16 Wochen vor Veranstaltungsdatum 25% des entgangenen Umsatzes
- 16 bis 9 Wochen vor Veranstaltungsdatum 50% des entgangenen Umsatzes
- weniger als 9 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum 80% des entgangenen Umsatzes
- Danach werden 100% des entgangenen Umsatzes fällig
STORNIERUNGEN HOTELZIMMER
- Einzelbuchungen (bis vier Zimmer) – Stornierungen bis Anreisetag 18 Uhr – kostenfrei
- Gruppenbuchungen (ab fünf Zimmer)
- Für Gruppenbuchungen (Buchungen von mindestens 5 Zimmern) gilt eine Frist für kostenfreie Stornierungen von 4 Wochen.
- Bei Stornierungen 27 – 15 Tage vor geplanter Anreise werden 50% des Reisepreises berechnet.
- Bei Stornierungen 14 – 2 Tage vor geplanter Anreise werden 80% des Reisepreises berechnet.
- Bei späteren Stornierungen oder „No Show“ werden 100% abzüglich ersparter Aufwendungen berechnet.
- Einzelne Zimmer bis 10% aus Gruppenbuchungen sind auch mit einer Frist von 2 Tagen kostenfrei möglich.
- Für Sonderzeiträume (Feiertage, Messen etc.) oder Veranstaltungen (Konzerte, Motorradrennen) gelten andere Stornierungsbedingungen, die jeweils auf dem Reservierungsvertrag vermerkt sind.
STORNIERUNGEN TAGUNG/KONFERENZ
- Stornobedingungen für Veranstaltungen bis 15 Teilnehmer
- Eine kostenfreie Stornierung nach erfolgter Buchung ist bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach gilt:
- 44-20 Tage vor Veranstaltungsdatum werden 60% der gebuchten Leistungen berechnet
- Danach werden 90% der gebuchten Leistungen berechnet.
- Stornobedingungen für Veranstaltungen ab 16 Teilnehmern
- Eine kostenfreie Stornierung nach erfolgter Buchung ist bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach gilt:
- Bis 60 Tage vor Veranstaltung werden 40% der gebuchten Leistungen berechnet.
- Bis 21 Tage von Veranstaltung werden 60% der gebuchten Leistungen berechnet.
- Danach werden 90% der gebuchten Leistungen berechnet
8. STORNIERUNGEN DES HOTELS
- Sofern ein kostenfreies Stornierungsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zur Stornierung verzichtet.
- Dies gilt ebenfalls bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht zu einer festen Buchung bereit ist.
- Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zur Stornierung des Vertrages berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, falls: höhere Gewalt oder andere, vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-, bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen 3 vorliegt; der Vertragspartner noch offene Forderungen des Hotels nicht ausgleicht; der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wurde. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegenüber dem Kunden bestehen, so kann das Hotel den Anspruch nach den beiliegenden Stornobedingungen, die Bestandteil der Geschäftsbedingungen sind, pauschalisieren.
9. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE & -RÜCKGABE
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn es wurde explizit etwas anderes vereinbart.
- Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Bei einer „garantierten Buchung“ wird das Zimmer auch nach 18.00 Uhr für Sie freigehalten.
- Die Hotelzimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung.
- Eine stillschweigende Vereinbarung über längere Nutzungsdauer wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei späterer Abreise werden pro Zimmer / Stunde 10,00 € berechnet, bei Abreise nach 15.00 Uhr werden 80% des Übernachtungspreises berechnet.
- Soweit eine anderweitige Vergabe der vertraglich gebuchten Leistungen nicht möglich ist, werden die Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern mit 80% des vereinbarten Zimmerpreises als pauschalierter Schadenersatz in Rechnung gestellt.
- Dem Hotel und dem Kunden bleibt es unbenommen, einen höheren bzw. niedrigeren Schaden nachzuweisen.
- Im Übernachtungspreis inklusive Frühstück beträgt der Frühstückspreis 8,50.- EUR. Der Gast kann das Frühstück bis zum Vorabend um 18.00 Uhr kostenfrei stornieren.
10. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL& VERANSTALTUNGSZEIT
- Eine Änderung der gebuchten Teilnehmerzahl im Bereich Hotel & Konferenz um mehr als 5% muss spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% einer Rechnung zugrunde gelegt. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Bei Veranstaltungen, die über die Öffnungszeiten des Hauses hinausgehen, kann das Hotel, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises berechnen.
- Eine Änderung der Teilnehmerzahl im Bereich Bankett ist bis spätestens 1 Monat vor der Veranstaltung möglich. Danach auftretende Reduzierungen in Höhe von bis zu max. 10% sind auch weiterhin bis 10 Tage vor dem Termin kostenfrei. Danach finden folgende Gebühren Anwendung:
- 9 – 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% vom vereinbarten Arrangement Preis p.P.
- 4 – 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% vom vereinbarten Arrangement Preis p.P.
- bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 90% vom vereinbarten Arrangement Preis p.P.
- Am Veranstaltungstag 100% vom vereinbarten Arrangement Preis p.P.
- Sämtliche Änderungen haben schriftlich zu erfolgen.
- Änderungen der Veranstaltungszeit sind umgehend mitzuteilen.
- Reservierte Veranstaltungsräume stehen dem Gast nur zu den schriftlich vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Veranstaltungsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Bankettabteilung und berechtigt das Hotel zusätzliche Kosten für die Leistungsbereitstellung zu berechnen.
11. MITBRINGEN VON SPEISEN
- Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht einbringen.
- Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesem Fall wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten in Form einer pro Kopf Pauschale („Korkgeld“)
- Im Falle einer Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, pro Teilnehmer einen pauschalisierten Schadensersatzbetrag für den entstandenen Umsatzausfall zu fordern, der dem Hotel für die Erbringung der Leistung zugeflossen wäre.
- Der Veranstalter trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen & Getränke & stellt das Hotel & Restaurant „Forsthaus Grüna“ von jeder Inanspruchnahme Dritter frei.
12. RAUM/RAUMMIETE
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume, wenn diese nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart sind.
- Bei Änderungen der Personenzahl um mehr als 40% behalten wir uns vor, eventuell kleinere Räumlichkeiten
- Die Raummiete unterliegt der jeweiligen Absprache!
- Alle Veranstaltungen mit Musik müssen von den Gästen vorab der GEMA gemeldet werden. (Vorlage der Anmeldung bei Veranstaltungsbeginn). Das Hotel & Restaurant Forsthaus Grüna wird von den Veranstaltern bezüglich Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt.
- Einen DJ bzw. Alleinunterhalter können Sie selbst organisieren. Sollte dieser noch nicht bei uns gespielt haben, ist es notwendig, dass er sich mit uns in Verbindung setzt um Details zu besprechen. Der Spielbeginn ohne vorherige Absprache ist nicht gestattet.
- Beschallung im Außenbereich ist nicht gestattet.
- Die Nachtruhe der Hotelgäste und Nachbarn ist zu gewährleisten, ab 0.00 Uhr sind die Außentüren bzw. Fenster geschlossen zu halten.
- Auf den Einsatz von Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen und Nebelmaschinen ist zu Unsere Brandmelder reagieren sofort und lösen Alarm aus, unsere Brandmeldeanlage benachrichtigt direkt die Feuerwehr. Die durch Fehlalarmierung entstehenden Kosten müssten wir an Sie weiterleiten.
- Der Einsatz von Konfetti ist untersagt– Zuwiderhandlungen werden mit einer Reinigungspauschale i.H.v. 500€ geahndet.
- Ebenso dürfen auch im Freien keine Feuerwerkskörper, Böller o.ä. ohne Genehmigung gezündet werden. Bei Nichtbeachtung sind wir zur Berechnung einer Reinigungsgebühr entsprechend dem anfallendem Aufwand berechtigt.
13. REKLAMATIONEN
- Sollte es zu Beanstandungen der gastronomischen Leistungen kommen, so bitten wir dies am gleichen Abend/Tag uns gegenüber anzuzeigen.
- Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt
14. DAUER DER VERANSTALTUNG & ZUSÄTZLICHE KOSTEN
- Es gelten die jeweiligen Öffnungszeiten des Restaurants.
- Abweichende Öffnungszeiten erfordern vorherige schriftliche Absprache. Ihre Veranstaltung muss spätestens um 1.00 Uhr beendet sein, Musik darf bis 0.30 Uhr gespielt werden.
- Bei Feierlichkeiten ab 80 Personen, behalten wir uns das Recht vor mit „Mietpersonal“ zu arbeiten. Die Kosten für das zusätzliche Personal trägt der Gast. Hierfür werden gesonderte, schriftliche Vereinbarungen getroffen.
- Ab 24 Uhr wird ein Nachtzuschlag in Höhe von 350,00€/h fällig.
15. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
- Der Kunde haftet für alle Schäden, an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, bzw. Besucher, Mitarbeiter oder Dritte aus seinem Bereich oder durch ihn selbst verursacht werden.
16. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG EINGEBRACHTER SACHEN
- Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen, bzw. im Hotel.
- Das Hotel übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hotels.
- Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den im Vorsatz genannten Fällen, bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
- Eingebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis auf Verlangen nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits ein- und angebrachtes Dekorationsmaterial auf Kosten des Kunden zu entfernen.
- Wegen möglicher Beschädigungen sind Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
- Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dem Hotel einen geringeren Schaden nachzuweisen.
- Für eingebrachte Gegenstände der Gäste haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB §701ff. sowie § 702. Verpackungsmaterial, das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vor oder nach der Veranstaltung durch den Vertragspartner entsorgt werden. Sollte Verpackungsmaterial im Hotel zurückbleiben, ist das Hotel dazu berechtigt, eine Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners zu veranlassen.
17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Klausel, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen der Schriftform.
- Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist für alle beiderseitigen Verpflichtungen der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechsel-streitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs.2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.